Ihr Browser versucht gerade eine Seite aus dem sogenannten Internet auszudrucken. Das Internet ist ein weltweites Netzwerk von Computern, das den Menschen ganz neue Möglichkeiten der Kommunikation bietet.

Da Politiker im Regelfall von neuen Dingen nichts verstehen, halten wir es für notwendig, sie davor zu schützen. Dies ist im beidseitigen Interesse, da unnötige Angstzustände bei Ihnen verhindert werden, ebenso wie es uns vor profilierungs- und machtsüchtigen Politikern schützt.

Sollten Sie der Meinung sein, dass Sie diese Internetseite dennoch sehen sollten, so können Sie jederzeit durch normalen Gebrauch eines Internetbrowsers darauf zugreifen. Dazu sind aber minimale Computerkenntnisse erforderlich. Sollten Sie diese nicht haben, vergessen Sie einfach dieses Internet und lassen uns in Ruhe.

Die Umgehung dieser Ausdrucksperre ist nach §95a UrhG verboten.

Mehr Informationen unter www.politiker-stopp.de.

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und Materialien:

Vorratsdatenspeicherung am kippeln. Oder so.

Tuesday, March 2nd, 2010 by Nosports -----

WTF das gibts ja garnicht!

Laut dem heutigen Urteil verstoßen die Paragrafen 113a und b des Telekommunikationsgesetzes gegen das Grundgesetz und sind damit nichtig. Die gespeicherten Daten sind zu löschen. Den Beschwerdeführern müssen vom Staat die Auslagen erstattet werden.

Das klingt ja erstmal durchweg positiv, aber keine angst, es ändert sich nichts. Die nächsten Absätze klingen da nämlich schon wesentlich normaler:

Die Vorratsdatenspeicherung sei zwar nicht grundsätzlich verfassungswidrig, aber ihre derzeitige Umsetzung, so das Gericht. Es fehlten normenklare Regelungen zur Datenverwendung und Datensicherheit. [...] Die in Deutschland praktizierte Vorratsdatenspeicherung gehe über die europarechtlichen Vorgaben weit hinaus, so der Richter. Einen Konflikt mit der EU-Richtlinie sieht das Bundesverfassungsgericht nicht, denn die entsprechende Richtlinie könne durchaus grundgesetzkonform umgesetzt werden. Der Gesetzgeber muss nun ein neues Abhörgesetz erarbeiten.

Hä?! Ob man daran glaubt, oder nicht, es heißt doch schon, dass auf die Daten nur bei besonders schweren Straftaten -sprich wenn Menschenleben in Gefahr sind- zugegriffen werden darf. Wie will man das denn noch verschärfen, geschweige denn klarer regeln? Wie will man trotz speichern die Datensicherheit besser gewährleisten? Das ist doch Hühnerkacke!
War ja klar das da mal keiner sagt, dass die Vorratsdatenspeicherung grundsätzlich verfassungswidrig ist. Das traut sich mal wieder keiner! Warum eigentlich nicht? Weil es grundsätzlich verfassungskonform ist die Telefon und Internetverbindungen sowie Aufenthaltstandsorte aller Bürger pauschal zu speichern? Also bitte.
Der O-Ton vom Berufsarschloch Wolfgang -Schäuble 2.0- Bosbach ist auch nicht schlecht: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.”

Hochkommunikativ” ^^